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Konzept und Schutzkonzept

Konzept des Montessori Kinderhaus Biberkor

Der im Jahre 2000 gegründete Montessori Biberkor e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Dessen Zweck ist laut Satzung die Förderung der Bildung und Erziehung, insbesondere durch die Förderung und Verwirklichung der Montessori-Pädagogik und der Integration durch Betreiben pädagogischer Einrichtungen sowie einer Montessori-Akademie auf Gut Biberkor, Berg, Landkreis Starnberg.

Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Register Nr. VR 71242  eingetragen. Bei den Mitgliedern handelt es sich insbesondere um Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen, aber auch um Lehrer:innen und Förder:innen. Grundsätzlich steht die Mitgliedschaft allen offen, die einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen und deren Aufnahmegesuch vom Verein positiv beschieden wird.

Offizielle Organe des Vereins sind laut Satzung die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Seit Juni 2010 ist die Montessori Biberkor Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Register Nr. B186336,  Vorstand des Montessori Biberkor e. V.

Partizipation, Gleichberechtigung, Inklusion, Offenheit, eine ganzheitliche Förderung, die intensive Zusammenarbeit mit den Eltern sowie die Gesundheitsförderung und der Erziehungs- und Bildungsauftrag sind wesentliche Schwerpunkte der Arbeit.

Der Montessori Biberkor e.V. versteht sich als modernes und soziales Dienstleistungsunternehmen, ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell ungebunden. Das Handeln der Mitarbeiter:innen richtet sich nach den Grundsätzen der Humanität, Demokratie und Toleranz.

Das Kinderhaus wird durch den Freistaat Bayern gefördert.

Die Arbeit im Kinderhaus ist geleitet von dem Ziel, Kinder in der frühkindlichen Entwicklung zu unterstützen und zu stärken. Das Recht eines jeden Kindes auf persönliches Wachstum findet seinen Ausdruck in der Gleichwürdigkeit des Umgangs.

Das Kinderhaus versteht sich als familienergänzende Einrichtung, welche die Grundbedürfnisse der Kinder dieses Alters nach Liebe, Geborgenheit, Schutz, Nahrung und Würde erfüllen möchte. Daher ist es unser Bestreben, eine familienähnliche, warme und anregende Atmosphäre für alle Kinder zu schaffen.

Im Sinne der Montessori Pädagogik wird dem Kind eine Umgebung angeboten, in der es sich seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechend in seinem eigenen Rhythmus entfalten kann.

Als kompetente Partner:innen in der Interaktion gestalten die Kinder den Tagesablauf aktiv mit. In der Verknüpfung von Spielen und Lernen bringen sie ihre natürliche Neugierde, Lernfreudigkeit und ihren Lerneifer mit ein. Ihrer Entwicklung angemessen lernen Kinder Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. 

Sie werden ermutigt, ihre persönlichen Stärken zu erkennen und Selbstvertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten zu gewinnen.

Wir setzen uns ein für das „Kinderrecht auf körperliche und sexuelle Unversehrtheit“. In der Betonung des demokratischen Prinzips wird großer Wert gelegt auf den respektvollen Umgang mit den Kindern sowie zwischen Eltern- und Kinderhaus.

Kindertagesstätten unterliegen in vielen Bereichen gesetzlichen Bestimmungen die als Grundlagen für die alltägliche, pädagogische Arbeit, das Bild vom Kind und dem Schutz der Kinder dienen. Alle Mitarbeiter:innen des Montessori Biberkor e.V. sind zur Einhaltung dieser Grundlagen verpflichtet.

In der UN-Kinderrechtskonvention sind die Rechte aller Menschen unter 18 Jahren festgelegt. Dort sind elementare Dinge, wie das Recht auf eigene Meinung, das Recht auf Freizeit, Erholung und Ruhe sowie das Recht ohne Gewalt aufzuwachsen, festgeschrieben.

Im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) sind alle Rechte und Pflichten zum Wohle der Kinder auf Bundesebene geregelt. Besondere Bedeutung haben hier §§ 22 ff SGB VIII (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) und § 8 sowie § 8a SGB VIII (Beteiligung und Kinderschutz).

Alle bayerischen Kindertagesstätten unterliegen zusätzlich dem Bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), der dazugehörenden Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) und dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) mit seinen Handreichungen.

Lage und Räumlichkeiten

Das Kinderhaus besteht seit Herbst 2002. Bedingt durch die stetig wachsende Nachfrage nach Krippenplätzen wurde beschlossen, ein neues Gebäude auf Biberkor zu errichten. Dieses wurde im Jahre 2014 eröffnet und im April 2021 – nach umfangreichen Umbaumaßnahmen im I. OG und Ergänzung um einen Außenaufzug - um eine weitere Krippengruppe mit 12 Kindern erweitert.

Das Kinderhaus ist in einem freistehenden Gebäude mit angrenzendem Garten untergebracht. Die Umgebung bietet - bedingt durch Wälder, Wiesen und einen Bachlauf - sehr viele Möglichkeiten, sich mit den Kindern in der Natur aufzuhalten.

Im Kinderhaus gibt es eine Kinderkrippe, bestehend aus zwei Gruppen für bis zu 12 Kinder im Alter von einem bis drei Jahren sowie zwei Gruppen für bis zu je 20 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Der Bezirk Oberbayern hat das Kinderhaus für die Inklusion von bis zu sechs Kindern mit besonderen Bedürfnissen anerkannt.

Wir achten, soweit möglich, auf eine ausgewogene Altersmischung und Geschlechterverteilung in den jeweiligen Gruppen.

Die Dreifach-Turnhalle der, an das Kinderhaus räumlich unmittelbar angrenzenden, Schule wird regelmäßig für den Aufbau von Bewegungslandschaften für unsere Krippen- und Kindergartenkinder genutzt.

 

Öffnungszeiten

Das Kinderhaus ist Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Innerhalb dieses Zeitraums bestehen verschiedene Buchungsmöglichkeiten.

Während des Kalenderjahres gibt es 30 Schließtage. Von diesen sind fünf Tage für gemeinsame Fortbildungen und die konzeptionelle Weiterentwicklung vorgesehen. Die Eltern werden zu Beginn des jeweiligen Kinderhausjahres über die Schließtage in Textform informiert.

 

Tagesablauf

Der Tagesablauf im Kinderhaus richtet sich vorrangig nach den Bedürfnissen der Kinder. Jedoch ist es uns wichtig, eine bestimmte Struktur zu geben, denn ein strukturierter Ablauf engt nicht ein, sondern gibt Kindern Halt.

Ab 07:30 Uhr treffen die Kinder ein und finden sich in ihren Beschäftigungen schnell zurecht.

Ein Morgenkreis, dessen Besuch für die Kinder freiwillig ist, führt die Gruppe zu einer besinnlichen Einheit, in der wir den Tag begrüßen, uns Wertschätzung entgegenbringen, Gemeinsamkeit spüren und Kraft für den Tag tanken.

Nach dem Morgenkreis kehren einige Kinder wieder zu ihrer Beschäftigung zurück, andere lassen sich neue Angebote zeigen, wieder andere möchten kreativen Impulsen folgen oder sich einfach vorlesen lassen. Diese Zeit des Freispiels, der Freiarbeit ermöglicht jedem Kind seinen individuellen Weg, abhängig von seiner Tagesform und seinen Bedürfnissen nach Alleinbeschäftigung, Partnerarbeit oder Anleitung. 

Die Kinder haben vormittags regelmäßig Zeit ihre mitgebrachte Brotzeit zu essen. 

Sie organisieren sich möglichst selbst.

Parallel zur Freiarbeit finden Angebote in Kleingruppen statt, in denen einzelne pädagogische Inhalte vertieft werden können. Die Kinder befassen sich mit naturwissenschaftlichen Versuchsreihen, mit Rhythmus, Bewegung, Musik, mit Stille, mit Sprache und vielem mehr.

Fast jeden Tag gehen die Gruppen des Kinderhauses nach draußen in den Garten oder in die Umgebung von Biberkor, den dort angrenzenden kleinen Wald, auf Wiesen und Felder.

Zwischen 11:30 und 12:30 Uhr versammeln sich die Kinder zum Mittagessen wieder im Kinderhaus. Danach finden die meisten Kinder noch einmal in eine beschäftigte Ruhe, andere treffen sich in den Nebenräumen oder im Garten.

 

Personal

In jeder Gruppe arbeiten mindestens eine pädagogische Fachkraft sowie ein/eine Kinderpfleger:in. Für die Kinder mit speziellem Förderbedarf ist ein/eine Heilpädagog:in vor Ort.

Besonderen Wert legen wir auf die Ausbildung von Praktikant:innen, welche unser Team zu vorgegebenen Praktikumszeiten unterstützen.

Alle Mitarbeiter:innen verfügen bereits über ein nationales oder internationales Montessori - Diplom oder befinden sich momentan in der Ausbildung, um dies zu erlangen.

 

Anmeldeverfahren und Platzvergabe

Die Neuaufnahmen erfolgen in der Regel zu Beginn des neuen Kinderhausjahres und richten sich nach den verfügbaren Plätzen. Aufnahmen zu einem anderen Zeitpunkt können nur in Notfällen und/oder bei einem ausreichenden Platzangebot berücksichtigt werden. Bei der Vergabe der Plätze werden Platzangebot, Dringlichkeit, Alter des Kindes, Aufbau und Erhalt der Gruppenstruktur berücksichtigt.

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Das Anmeldeformular kann von der Homepage der Einrichtung heruntergeladen werden. Kinder, welche wir aufnehmen können, laden wir mit den Eltern zu einem Hospitationstermin ein. Die Aufnahme des Kindes wird mit der Unterzeichnung des Kinderhausvertrags wirksam.

 

Kosten - Elterngeld

Die monatliche Gebühr richtet sich nach den gebuchten Stunden. Eine Essensgeldpauschale wird mit abgerechnet. Mit Abschluss des Betreuungsvertrages sind die Personensorgeberechtigten zur Entrichtung des Beitrags verpflichtet. Der Beitrag ist in voller Höhe bis zum Vertragsende zu entrichten. Bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit des Kindes sowie in der Ferienzeit ist der Betrag in voller Höhe zu entrichten. Die Aufnahme der Kinder im Kinderhaus ist nicht von der wirtschaftlichen Lage der Personensorgeberechtigten abhängig. In sozialen Notfällen/Härtefällen kann die Übernahme des Beitrages nach berechneter Beitragsermäßigung durch den Personensorgeberechtigten beim Träger beantragt werden.

 

Verpflegung

Die altersgemäße Förderung der bewussten, gesunden Ernährung ist wesentlicher Bestandteil in unserem Kinderhaus. Einer ausgewogenen und vollwertigen Ernährung kommt besondere Bedeutung zu. Gemeinsame Mahlzeiten bilden einen wichtigen Punkt im Tagesgeschehen, innerhalb dessen die Kinder den selbständigen Gebrauch von Essensbesteck und auch das eigenständige Portionieren der Mahlzeiten erlernen. 

Sie sollten weitestgehend alle Speisen probieren, werden allerdings zu keiner Zeit von den Pädagog:innen auch nur im Ansatz dazu gezwungen. Beim Heranführen an Tischmanieren lernen die Kinder klare Verhaltensregeln während des Essens, wie z.B. das Sitzenbleiben oder das Essen mit Besteck. Unser Ziel ist es, das gemeinsame Essen als angenehm zu empfinden. Es ist die Zeit für Gespräche und ein gemütliches Beisammensein. Hierbei wird den Kindern Freude, Spaß und Genuss beim Essen vermittelt.

Durch unsere große Schulküche wird den Kindern im Kinderhaus - unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der Kinderernährung - eine ausgewogene, vollwertige und abwechslungsreiche Bio-Kost mit überwiegend Gemüse und Getreide sowie einmal wöchentlich Fisch und Fleisch angeboten. Des Weiteren ist es das Bestreben der Küche, den Kindern stets einen abwechslungsreichen Speiseplan mit ebenso besonderen und nicht immer gängigen Lebensmitteln, aber auch mit “gutbürgerlicher” Küche anzubieten.

Die Kinder erhalten bei uns Mittagessen sowie unbegrenzt frisches Obst und Gemüse. Frühstück wird von jedem Kind selbst mitgebracht. Bei dem frisch und gesund zubereiteten Essen wird auf die Verwendung saisonaler und regionaler Produkte in Bioqualität geachtet. Ebenfalls wird auf kulturelle und religiöse Besonderheiten Rücksicht genommen. Allergien und Unverträglichkeiten der Kinder werden bei der Zubereitung der Speisen beachtet. Es gilt ein generelles Nuss-Verbot im gesamten Kinderhaus auf dessen Einhaltung vom gesamten Team in allen Gruppen geachtet wird. Als Getränke stehen den Kindern zu jeder Zeit ungesüßte Tees und Wasser zur Verfügung.

 

Öffentlichkeitsarbeit

Durch verschiedenste Arten und Formen ist es für uns ein wichtiges Ziel zusammen mit dem Elternbeirat, unsere Arbeit der Öffentlichkeit so transparent wie möglich zu machen.

Durch einen jährlich wiederkehrenden „Tag der offenen Tür“ und unsere Homepage möchten wir unsere Arbeit einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Bei Festen, Elternabenden oder mittels der  wichtigen Informationen an unseren Informationswänden in der Einrichtung gestalten wir unsere Arbeit für die Eltern transparent.

 

Eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den sachlich/örtlich zuständigen Dienststellen, ist für uns selbstverständlich. Das Kinderhaus hält engen Kontakt zu den Fachdiensten wie den Frühförderstellen, verschiedensten Beratungsstellen, Psycholog:innen, Ärzt:innen und Logopäd:innen.

 

Ideen und Beschwerdemanagement

Wir legen besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Deren Meinungen und Ideen sind uns sehr wichtig, um unsere Arbeit zu reflektieren und auch aus etwaiger Kritik Rückschlüsse ziehen zu können. Zudem gibt uns dies die Möglichkeit, auf diese Weise aus dem großen gemeinsamen Fundus vieler Ideen zu schöpfen.

Für die Kinder sind in erster Linie die Pädagog:innen die direkten Ansprechpartner bei Problemen, Schwierigkeiten und Beschwerden. Es ist für die Kinder jederzeit möglich, ihre Anliegen bei allen pädagogischen Mitarbeiter:innen anzusprechen.

Eltern können sich für den Fall etwaiger Beschwerden direkt an die Erzieher:innen, an die Kinderhausleitung (kinderhaus@biberkor.de) und an den Elternbeirat (elternbeiratkinderhaus@biberkor.de) wenden. Dies kann persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen. Das Kinderhaus bietet den Eltern bei Bedarf zeitnah einen Gesprächstermin an.

 

Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung unserer Arbeit findet jeden Montag eine Teamsitzung statt, bei der neben organisatorischen Themen auch über die pädagogische Arbeit gesprochen wird.

So tauschen wir uns regelmäßig aus, sammeln Ideen und Anregungen, wie die Kinder bei den nächsten Entwicklungsschritten unterstützt werden können.

Durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungen zu pädagogischen Themen, kreativen und musischen Angeboten zur Förderung der Kinder sowie Fortbildungen zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit im pädagogischen Alltag wird eine fortwährende Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit gewährleistet.

Neue Ideen und Erkenntnisse, die diese pädagogischen Kräfte mitbringen, bereichern das gesamte Team und in erster Linie die Kinder.

Ein großes Anliegen ist uns, dass sich die Eltern an Absprachen und Regeln des Hauses halten, um ein qualitativ hochwertiges Arbeiten zu ermöglichen und sowohl den Kindern als auch dem Team Stabilität sowie Sicherheit zu bieten.

Einmal jährlich wird eine Elternbefragung im Kinderhaus durchgeführt.

Wir streben eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern an und möchten ihre Zufriedenheit, ihre Wünsche und Anregungen erfahren, um die Ergebnisse in unsere pädagogische Arbeit einfließen zu lassen.

Zusammenarbeit mit der Schule

Gerne besuchen uns Grundschüler:innen (ehemalige Kinderhauskinder) im Kinderhaus und umgekehrt auch Kinderhauskinder die Grundschule. Auch Schüler:innen der Sekundarstufe sind im Kinderhaus gern gesehen. Manche von ihnen absolvieren im Kinderhaus ihr Praktikum und tragen so dazu bei, die Welten des Kinderhauses und der Schule weiter zu vernetzen.

Besonders während der Zeiten des Übergangs vom Kinderhaus in die Schule kooperieren die Fachkräfte beider Einrichtungen, um den Kindern einen möglichst gelingenden Wechsel zu ermöglichen.

 

Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Das Kinderhaus arbeitet mit der Schule in Biberkor zusammen und kooperiert mit anderen Einrichtungen, wie der Akademie Biberkor und dem “Klangmobil” (Musikalische Frühförderung Christian Lang).

Das Team besucht regelmäßig Veranstaltungen anderer Einrichtungen aus dem Vorschul- und Schulbereich. Einladungen zu uns nach Biberkor bahnen einen regen Austausch an.

Der Kontakt zu Fachdiensten, medizinischen und therapeutischen Praxen, Supervisor:innen sowie ein hausinternes „Netz“ (Psycholog:innen, Heilpädagog:innen usw.) runden die Zusammenarbeit ab.

Unser Bezug zum Montessori Landesverband Bayern, zum Montessori Bundesverband Deutschland und zu der zum Träger Montessori Biberkor gehörenden Akademie Biberkor stellt ein großes Informationsnetz für alle Belange rund um den Alltag im Kinderhaus sicher.

 

Zusammenarbeit mit den Eltern

Elternabende dienen der Klärung organisatorischer und inhaltlicher Fragen zum Tagesablauf sowie zu Themen rund um Biberkor.

In Elterngesprächen haben Eltern und Erzieher:innen die Möglichkeit, sich über das Kind, aber auch über familiäre Zusammenhänge auszutauschen, die für die Entwicklung des Kindes von Belang sind. Sie werden nach Bedarf individuell vereinbart.

Ein- bis zweimal jährlich und nach Bedarf findet ein durch die Pädagog:innen vorbereitetes und dokumentiertes Entwicklungsgespräch zum Entwicklungsstand ihres Kindes statt. Gerne gehen wir hier in den Austausch mit ihnen bezüglich aller relevanten Entwicklungsbereiche. Für wichtige Anliegen kann jederzeit ein Elterngespräch vereinbart werden.

Elternfortbildungen geben Eltern und Bezugspersonen die Möglichkeit, sich mit den Inhalten der Montessori-Pädagogik und anderen aktuellen Themen aus Erziehung und Bildung auseinanderzusetzen. 

 

Zusammenarbeit mit Behörden

Um dem BayKiBiG Rechnung zu tragen, aber auch wegen der zahlreichen Informationen und dem besonderen Schutzbedürfnis der Kinder ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg, der Abteilung Jugend und Familie, dem bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Bezirk Oberbayern (Integrationsplätze und Individualbegleitungen) unerlässlich.

Gemeinsam mit der Gemeinde Berg werden wir die künftige Landschaft der Kindertagesstätten in der Kommune mit erarbeiten und mitgestalten.

Pädagogische Zielesetzung

Wir sind eine familienergänzende Einrichtung und bilden mit den Eltern eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Das Kind steht hierbei im Mittelpunkt. Wir achten seine Einzigartigkeit und Besonderheit und unterstützen es in seinem individuellen Entwicklungsprozess. Dabei begleiten und fördern wir es auf seinem Weg zu einem selbständigen, selbstbewussten und werteorientierten Menschen.

Die pädagogische Arbeit des Kinderhauses unterliegt der Regelung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) sowie des Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplans (BEP). Zu dessen Umsetzung orientieren wir uns an der Montessori Pädagogik.

 

Montessori Pädagogik

Unsere Pädagogik basiert auf den Erkenntnissen von Maria Montessori. Sie wurde am 31. August 1870 in Italien geboren und studierte als erste Frau in Italien Medizin. Als Assistentin der psychiatrischen Klinik und Lehrbeauftragte der Universität Rom widmete sie sich der Erziehung von Kindern mit Behinderung und gelangte dabei zu der Überzeugung, dass Kindern mit Behinderungen auch durch Erziehung und nicht nur durch medizinische Betreuung geholfen werden kann. Auf der Basis genauer Beobachtungen begann sie ihre eigene Methode zur Erziehung und Unterrichtung aller Kinder zu entwickeln. 1907 eröffnete Maria Montessori ihr erstes eigenes Kinderhaus (casa dei bambini) im Arbeiterviertel St. Lorenzo in Rom, wo sie die neuen Angebote und Materialien anwenden konnte. In den folgenden Jahren vervollständigte sie ihre pädagogische Methode der „Selbsterziehung des Kindes“ in seiner vorbereiteten Umgebung. Diese Montessori-Pädagogik verbreitete sich rasch in der ganzen Welt.

 

Pädagogische Grundgedanken

Maria Montessori sieht das Kind als ein lernbegieriges und von sich aus aktives Wesen. Es lernt und entwickelt sich durch selbständige Aktivität, aus eigenem inneren Antrieb und nach seinem eigenen Tempo und Rhythmus. Voraussetzung für diese Entwicklung ist eine vertrauensvolle und respektvolle Beziehung zwischen dem Kind und Erwachsenen sowie eine vorbereitete Umgebung. Maria Montessori formulierte es so: „Alle Kinder sind von Natur aus neugierig, wissbegierig und lernwillig. Wir müssen nur die Geduld haben und akzeptieren, wann und wie und in gewisser Hinsicht auch was jedes Kind lernen will. In jedem Kind steckt ein ‘innerer Bauplan’, nachdem sich seine Entwicklung vollzieht. Unsere Aufgabe ist es, hier hilfreich zur Seite zu stehen.“

 

Elemente der Montessori-Pädagogik

Der absorbierende Geist:

Das Kind passt sich seinen Umweltbedingungen an. Es kann mit allen seinen Sinnen die Umwelt erfassen. Das Gesehene und Erlebte wird unbewusst aufgenommen und gespeichert, nicht durch Willensanstrengung, sondern aufgrund innerer Sensibilität.

Die sensiblen Phasen:

Diese Phasen sind Zeiten, in denen Kinder für bestimmte Dinge besonders offen und aufnahmebereit sind. Sie lernen leicht und nebenbei. Diese Empfänglichkeit ist immer auf ein bestimmtes Thema bezogen und geht irgendwann vorüber. Die Kinder sind dann an bestimmten Informationen besonders interessiert und nehmen sie mühelos auf, wenn sie die Gelegenheit dazu bekommen.

Polarisation der Aufmerksamkeit:

Die Polarisation der Aufmerksamkeit ist ein Bewusstseinsphänomen. Es ist der Zustand höchster Konzentration bei einer eigenständigen Beschäftigung. Die Polarisation ist nicht durch äußere Reize auslösbar, sondern entsteht durch innere Aktivität, wenn diese auf Gegenstände trifft, die der sensiblen Phase entsprechen. Mit jeder Polarisation der Aufmerksamkeit werden die Kinder in ihrer intensiven Arbeit gesammelt, ruhiger und die Ausdauer steigert sich.

Die vorbereitete Umgebung:

Der Gruppenraum ist so vorbereitet, dass sich die Kinder in ihm zurecht finden und sich dort wohl fühlen. Die Anordnung des Materials in offenen Regalen ist übersichtlich und so angelegt, dass die Kinder es ohne die Hilfe des Erwachsenen erreichen können. In dieser vorbereiteten Umgebung kann das Kind selbständig entscheiden, was, womit und an welchem Platz es arbeiten möchte, gegebenenfalls mit wem es die Beschäftigung durchführt, und wie lange es sich mit einem Material beschäftigt.

Der/die Pädagog:in:

Der/die Montessori-Pädagog:in ist dafür verantwortlich, eine vorbereitete Umgebung zu schaffen. Er/sie muss das Material so einführen, dass das Interesse des Kindes geweckt wird. 

Er/sie beobachtet das Kind genau, um die Neigungen und Stärken zu erkennen und diese entsprechend zu fördern. Er/sie unterstützt und begleitet jedes einzelne Kind individuell: So erhalten die Kinder, je nach ihrem Entwicklungsstand, Einführungen in neue Materialien und können dann die Übungen so oft wiederholen, wie sie möchten.

Der/die Pädagog:in hat Geduld, um dem Kind Zeit zu lassen, seinen eigenen Rhythmus zu finden. Er/sie hilft nur wo Unterstützung nötig ist. Er/sie respektiert das Kind wenn es sich ausruhen möchte und bei anderen zuschaut. Sind Kinder in eine Arbeit vertieft, greift der/die Pädagog:in nicht ein, „denn das Kind ist der Baumeister seiner selbst.“  (M. Montessori)

Bedeutung der Beobachtung in der Montessori-Pädagogik:

Das Beobachten der Kinder ist eine der Grundlagen für unser pädagogisches Handeln. Dadurch können wir die Bedürfnisse des einzelnen Kindes erkennen sowie seinen Wissens- und Entwicklungsstand. Darauf aufbauend richten sich die entsprechenden Angebote und Beschäftigungen für die Kinder.

Das Material:

Das Beschäftigungsmaterial, das Maria Montessori entwickelt hat, entspricht dem Bedürfnis der Kinder, Gegenstände mit den Händen und durch die Erfahrungen mit allen anderen Sinnen zu begreifen. Die Materialien sind formschön und ästhetisch gestaltet und regen die Kinder zur eigenen Tätigkeit an.

Jedes Material vermittelt einen Lernschritt und besitzt eine „eingebaute“ Fehlerkontrolle. Das Kind kann seine „Arbeit“ ohne Hilfe der Erwachsenen kontrollieren und Fehler berichtigen. Das fördert die Selbsteinschätzung und die Selbständigkeit. Jedes Material ist nur einmal vorhanden: So müssen sich die Kinder darüber verständigen, wer mit welchem Material arbeitet; sie lernen zu warten und andere ungestört arbeiten zu lassen. Bei der Arbeit mit dem Material erkennen Kinder Strukturen und lernen, sie in einem nächsten Schritt mit anderen Gesetzmäßigkeiten zu verbinden. Das Kind entwickelt durch das Sinnesmaterial ein Grundverständnis für Größen-, Längen- und Gewichtsmessungen. Ebenso werden die verschiedenen Sinne angesprochen.

Diese Erfahrungen und das Wissen können dann - losgelöst vom Material - in den Alltag und die Umwelt übertragen werden, wie es im Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) gefordert wird.

„Unser Material soll kein Ersatz für die Welt sein. Das Sinnesmaterial ist ein Schlüssel zur Welt und nicht mit der Welt zu verwechseln. Wir isolieren das Kind nicht von der Welt, sondern geben ihm das Rüstzeug, die ganze Welt und ihre Kultur zu erwerben.“ (Maria Montessori)


Beobachtung und Dokumentation

Die regelmäßige ressourcenorientierte Beobachtung ist ein elementarer Bestandteil der pädagogischen Arbeit und die Fähigkeit zur Beobachtung und Reflexion eine unverzichtbare Grundkompetenz aller Pädagog:innen. Bei der Beobachtung wird der Schwerpunkt auf die Stärken, Leistungen und Interessen der Kinder gelegt, ihre Entwicklungspotenziale stehen im Vordergrund.

Durch die gezielten Beobachtungen gewinnen die Pädagog:innen ein besseres Verständnis für die Kinder und ihr Verhalten und Erleben. Sie können Entwicklungsfortschritte der Kinder ermitteln und das einzelne Kind in seinen Möglichkeiten besser unterstützen sowie Verhaltensbesonderheiten oder Entwicklungsrisiken frühzeitig erkennen.

Von einer professionellen Beobachtung und Dokumentation profitieren alle Beteiligten – die Kinder, die Eltern und die Pädagog:innen.

 

Natur- und waldpädagogisches Ergänzungsangebot “Bibergruppe”

Nach Maria Montessori ist die Natur für die Entwicklung des Kindes sehr wichtig. Wenn es ausreichend Möglichkeiten dazu erhält, baut das Kind in seinen ersten Lebensjahren eine tiefe Liebe zur Natur auf, wodurch sich eine Haltung der Achtsamkeit und Respekt der Welt gegenüber entwickeln kann. Schon zu ihrer Lebenszeit stellte Maria Montessori fest, dass Kinder viel zu weit entfernt von der Natur lebten. Dadurch hatten sie zu selten Gelegenheiten, mit der Natur in Berührung zu kommen oder direkte Erfahrungen zu sammeln. Die Bibergruppe stellt diese Nähe wieder her. Sie wird in der Regel an den ersten drei Tagen in der Woche von 09:00 bis 12:00 Uhr für maximal 10 Kinder in wöchentlich wechselnden Gruppen von zwei pädagogischen Mitarbeiter:innen  angeboten. Das Angebot richtet sich ganz explizit an alle Kinder. Im Falle der Teilnahme von Kindern mit besonderen Bedarfen wird das Team der Bibergruppe von einer Individualbegleitung unterstützt.

 

Berg-Höhenrain, 05.09.2022

Schutzkonzept des Montessori Kinderhaus Biberkor

Schutzkonzept gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII Stand Dezember 2022